WER WIR SIND
Die „Stiftung Lebenshilfe Wedemark“ ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die im Jahr 2002 von der Lebenshilfe Wedemark e.V. gegründet wurde.
Zweck der Stiftung ist die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen in der Wedemark, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung bedeuten.
UNSERE ZIELE UND AUFGABEN
Gründung, Unterhaltung und Unterstützung von
- Sonderpädagogischen Kindergärten
- Bildungseinrichtungen für Kinder mit Behinderung
- Anlernwerkstätten für Menschen mit Behinderung
- Beschützende Werkstätten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
- Die Unterstützung von Veranstaltungen solcher Einrichtungen
- Die individuelle Förderung von Menschen mit Behinderung in der Wedemark
Die Stiftung Lebenshilfe Wedemark verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ und „mildtätige Zwecke“ im Sinn des § 53 der Abgabenordnung
IHRE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE STIFTUNG!
So können Sie uns unterstützen:
- Durch Einzelspenden auf das Konto der Stiftung zur baldigen Unterstützung für ein gemeinnütziges oder mildtätiges Vorhaben
- Durch eine fördernde Mitgliedschaft ab einem Monatsbeitrag von € 5,00
- Durch Zustiftungen, die das Vermögen erhöhen und es der Stiftung ermöglichen, mit den Zinsen und Erträgen auf Dauer gute Vorhaben zu fördern.
- Durch einen Stiftungsfonds, den der Stifter oder die Stifterin unter dem Dach der Stiftung für einen von ihm/ihr bestimmten gemeinnützigen Zweck einrichtet und mit dem eigenen Namen (Stifter/Stifterin) verbindet.
Alle der Stiftung zugewendeten Mittel kommen vollständig den von uns geförderten Vorhaben zugute oder werden dem Stiftungskapital zugeführt.
Der Vorstand der Stiftung arbeitet ausschließlich ehrenamtlich. Die Geschäftsausgaben beschränken sich in der Regel auf Bankgebühren oder Sachmittel, wie z. B. für Werbeflyer, Porto, Büromaterial oder Werbung für die Stiftung.